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Hundelösung 2010

Anfangs Februar erhalten alle Hundehalter, welche letztes Jahr einen Hund gelöst haben, die Rechnung für die Hundesteuer 2010.
 
Bitte kommen Sie zur Lösung und Aushändigung der Hundemarke bei der Gemeindeverwaltung (Büro 4) vorbei, falls einer der folgenden Punkte zutrifft: Sie besitzen erstmals einen Hund; Sie halten neu einen weiteren Hund; Sie sind neu zugezogen und halten einen Hund.
 
Lösungspflichtig sind alle Hunde, welche älter als fünf Monate sind. Hunde, die erst nach Ende Mai fünf Monate alt werden, sind dann innert 14 Tagen zu lösen. Personen, die nach dem 31. Mai einen ungelösten Hund halten, werden nach dem Hundegesetz gebüsst. Die Hundehalter sind verpflichtet, sämtliche Änderungen mitzuteilen. Wir empfehlen, die Daten in der ANIS-Datenbank zu überprüfen und allenfalls zu mutieren (www.anis.ch). Bei Fragen hilft die Gemeindeverwaltung weiter (071 992 64 18).
 
Weiter bitten wir die Hundebesitzer, wenn Sie mit Ihrem Hund unterwegs sind, sich korrekt und der Umgebung angepasst zu verhalten.

Gemeindekasse


Datum der Neuigkeit 25. Jan. 2010
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